Grundstücksrecht
Ansprechpartner in der Kanzlei: Rechtsanwältin Petra
Klauck
Grundstücksrecht ist das an einem Grundstück bestehende Rechte. Neben dem Eigentum und dem Erbbaurecht kommen beschränkt dingliche Rechte wie z.B. der Nießbrauch, Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten in Betracht.
Hierzu zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- und Sicherungsrechte, Erwerbsrechte.
- Beratung bei Grundstückskaufverträgen
- Auflassung / Vormerkung
- dingliche Rechte an Grundstücken
- Vollrecht an einem Grundstück
- Grundstücksgleiche Rechte, wie Erbbaurecht, beschränkte dingliche
Rechte, wie u.a. Grunddienstbarkeit, die beschränkte Dienstbarkeit, der Nießbrauch,
die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die
Grundpfandrechte, die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld
- Eigentumserwerb kraft Gesetzes, u.a. im Rahmen der Erbfolge, einem
behördlichen oder richterlichen Akt (z.B. den im Rahmen einer
Zwangsversteigerung)
- Beratung zu Grundschulden / Hypotheken / Finanzierungsverträge
- Beratung zu Zwangsversteigerung
- Nachbarrecht
- Kleingartenrecht
- Jagdrecht