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Grundstücksrecht

Ansprechpartner in der Kanzlei: Rechtsanwältin Petra Klauck

Grundstücksrecht ist das an einem Grundstück bestehende Rechte. Neben dem Eigentum und dem Erbbaurecht kommen beschränkt dingliche Rechte wie z.B. der Nießbrauch, Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten in Betracht.
Hierzu zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- und Sicherungsrechte, Erwerbsrechte.

  • Beratung bei Grundstückskaufverträgen
  • Auflassung / Vormerkung
  • dingliche Rechte an Grundstücken
  • Vollrecht an einem Grundstück
  • Grundstücksgleiche Rechte, wie Erbbaurecht, beschränkte dingliche Rechte, wie u.a. Grunddienstbarkeit, die beschränkte Dienstbarkeit, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld
  • Eigentumserwerb kraft Gesetzes, u.a. im Rahmen der Erbfolge, einem behördlichen oder richterlichen Akt (z.B. den im Rahmen einer Zwangsversteigerung)
  • Beratung zu Grundschulden / Hypotheken / Finanzierungsverträge
  • Beratung zu Zwangsversteigerung
  • Nachbarrecht
  • Kleingartenrecht
  • Jagdrecht

Stolpe Rechtsanwälte - Fachanwälte
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