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Familienrecht

Ansprechpartner in der Kanzlei: Rechtsanwältin Petra Klauck

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)   geregelt. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Schwerpunkte:

  • Elterliche Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Kindesherausgabe
  • Umgangs- und Besuchsrecht mit Kindern sowie Kindschaftsrecht
  • Unterhaltsansprüche, d.h. Unterhalt in jeder Form, wie Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder, sowie Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
  • Hausratsteilung
  • Ehevertrag / Vertrag nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • möglichst einvernehmliche außergerichtliche Einigung der Parteien anstreben
  • Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht
  • Trennung / Ehescheidung / Scheidungsfolgesachen, einschließlich Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Renten-, Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Ehewohnung und Wohnzuweisung einschließlich Klärung mietrechtlicher Fragen bei Trennung
  • Unterstützung bei Problemen mit dem Jugendamt
  • Adoptionsverfahren / Abstammungsverfahren
  • Probleme der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht
  • Internationales Privatrecht im Familienrecht

Stolpe Rechtsanwälte - Fachanwälte
Markt 11
04838 Eilenburg

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