Familienrecht
Ansprechpartner in der Kanzlei: Rechtsanwältin Petra
Klauck
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Schwerpunkte:
- Elterliche Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts
und Kindesherausgabe
- Umgangs- und Besuchsrecht mit Kindern sowie Kindschaftsrecht
- Unterhaltsansprüche, d.h. Unterhalt in jeder Form, wie
Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder, sowie
Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- Hausratsteilung
- Ehevertrag / Vertrag nichteheliche Lebensgemeinschaft
- möglichst einvernehmliche außergerichtliche Einigung der
Parteien anstreben
- Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss
familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht
und zum öffentlichen Recht
- Trennung / Ehescheidung / Scheidungsfolgesachen,
einschließlich Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Renten-, Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Ehewohnung und Wohnzuweisung einschließlich Klärung
mietrechtlicher Fragen bei Trennung
- Unterstützung bei Problemen mit dem Jugendamt
- Adoptionsverfahren / Abstammungsverfahren
- Probleme der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht
- Internationales Privatrecht im Familienrecht