Grundlage unserer Abrechnung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der Höhe der zu Grunde zu legenden Streitwerte richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben.
Gern erläutern wir Ihnen im Rahmen eines ersten Gespräches, d.h. vor Beauftragung, die Höhe der zu erwartenden außergerichtlichen und/oder auch der etwaigen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Auch über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung beraten wir Sie gern.
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach dem Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Auch hierüber informieren wir Sie gern vorab. Die max. Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.
Sind Sie rechtschutzversichert, setzen wir uns gern auch direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um zu klären, ob bzw. inwieweit für ein erteiltes Mandat Deckungsschutz besteht und Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie die Kosten für unsere Tätigkeit übernimmt.
Sollten Sie die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch unsere Kanzlei nicht aufbringen können, erhalten Sie bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungshilfe und / oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Bei diesbezüglichen Fragen können Sie sich an unsere Kanzlei oder an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Noreikat, Klauck, Dr. Motzer
Markt 11
04838 Eilenburg